Bei den Musiksymbolen und Textobjekten finden Sie unter anderen Eigenschaften auch die "Gültigkeit". Was bedeutet das?
Es hat nichts mit "gültig" oder "ungültig" zu tun, sondern hier steuern Sie, für welche Bereiche der Partitur ein Eintrag gilt.
Wichtig ist die "Gültigkeit" u.a. für Dynamik: Wenn das "piano" nur für eine Zeile gilt, dann spielt auch nur diese leise. Wenn Sie aber bei dem "p" unter "Gültigkeit" das ganze System angeben, spielen alle Stimmen gleich. Nur so ist es möglich, in einem mehrstimmigen Satz stellenweise(!) eine Stimme hervorzuheben.
In lebenden Stimmenauszügen hat die "Gültigkeit" eine besondere Bedeutung:
Mit der Eigenschaft "Gültigkeit" eines Objekts können Sie steuern, ob es einmalig erscheint, in einige oder in alle Stimmenauszüge kopiert wird.
Diese Funktion will Ihnen Arbeit ersparen: Sie müssen ein Zeichen, z. B. die Voltenklammer, nur einmal eintragen, sie wird dann beim Stimmenauszug automatisch in jede Stimme übernommen, wenn „Gültigkeit: Ganzes System“ eingestellt ist.
Manche Anwender haben das Problem, dass sie im Stimmenauszug viel zu viele gleiche Objekte haben - die haben sich scheinbar sinnlos vermehrt. Das liegt an der "Gültigkeit": Wenn Sie schon so fleißig waren, z.B. die Voltenklammer in jede Zeile einzeln einzusetzen, dann müssen Sie das automatische Kopieren abschalten. In diesem Fall ist die Einstellung: „Gültigkeit: Zeile“ empfohlen.
Wenn eine Voltenklammer aber die Eigenschaft „Gültigkeit: Ganzes System“ hat, wird sie in jeden Auszug kopiert.